Abberufung geschäftsführer formerfordernis
Alles hat ein Ende — dies gilt auch für die Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH. Nicht selten zeigt sich in diesem Zeitpunkt, dass die bisherige Harmonie zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern brüchig wird. Daher lohnt es sich, schon während der Amtszeit einige Gedanken darauf zu verwenden, wann und in welcher Form die eigene Geschäftsführertätigkeit einmal enden kann. Lediglich eine Abberufung aus wichtigem Grund bleibt zwingend möglich. Als wichtigen Grund nennt das Gesetz die grobe Pflichtverletzung und die Unfähigkeit zur Geschäftsführung. Tatsächlich gilt als wichtiger Grund alles, was es unter Abwägung aller Umstände für die Gesellschafter unzumutbar macht, den Geschäftsführer im Amt zu belassen. In dieser Abwägung spielt insbesondere eine Rolle, wie schwer die Pflichtverletzung des Geschäftsführers wiegt, ob ihn ein individuelles Verschulden trifft, wie lange er für die Gesellschaft tätig war und was er in dieser Zeit für sie geleistet hat. Vielmehr kommt eine Amtsunfähigkeit auch in Betracht, wenn der Geschäftsführer aufgrund fehlender Kenntnisse oder Autorität oder mangelnden Arbeitseinsatzes ungeeignet ist, oder wenn er wegen längerer Krankheit oder Haft faktisch nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben.
Aberufung Geschäftsführer: Formerfordernis und rechtliche Grundlagen
Für den Vollzug der Abberufung des Geschäftsführers ist es erforderlich, die Abberufung gegenüber diesem bekannt zu geben. Ist der Geschäftsführer bei der Beschlussfassung gegenwärtig, wird seine Abberufung formfrei ihm gegenüber sofort wirksam, sofern sie unbedingt und mit sofortiger Wirkung erklärt wurde. Ist der Geschäftsführer nicht anwesend, muss ihm der Beschluss bekannt gegeben werden. Die Zuständigkeit für die Bekanntgabe liegt grundsätzlich bei der Gesellschafterversammlung, es sei denn, die Gesellschafterversammlung hat einen anderen Geschäftsführer oder einen Dritten mit der Bekanntgabe beauftragt. Praxis-Tipp: In einem solchen Fall muss auch ein entsprechender Gesellschafterbeschluss gefasst werden, welcher zum Inhalt die Beauftragung eines Dritten, die Abberufung gegenüber dem Geschäftsführer bekannt zu geben, hat. Die Erklärung der Abberufung bedarf keiner besonderen Form, sollte zu beweiszwecken aber schriftlich und per Einschreiben oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbekenntnis erfolgen. Der Beschluss über die Abberufung des Geschäftsführers wird mit Zugang der Erklärung an den Geschäftsführer wirksam.
Wie funktioniert die Aberufung eines Geschäftsführers?
Der Geschäftsführer einer GmbH ist gesetzlicher Vertreter und darf Geschäfte im Namen des Unternehmens tätigen. Doch wer kann Geschäftsführer werden? Wer darf den Geschäftsführer ernennen und wieder abberufen? Alle Geschäfte, die er in seiner Stellung tätigt, sind für die GmbH verbindlich. Was bedeutet das genau? Unabhängig vom Gesellschaftsrecht bedarf es zur Bestellung zum Geschäftsführer ansonsten keiner speziellen Qualifikation. Der Geschäftsführer kann auch Gesellschafter der GmbH sein , das ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Die Bestellung mehrerer Geschäftsführer ist ebenfalls erlaubt. Das Gesetz sieht die Bestellung des Geschäftsführers grundsätzlich als Sache der Gesellschafter. Sofern im Gesellschaftsvertrag keine Sonderregelung festgelegt wurde, wird der Geschäftsführer durch den mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss in einer Gesellschafterversammlung bestellt. In Ausnahmefällen ist die Bestellung eines Notgeschäftsführers über Gerichtsbeschluss möglich, in etwa wenn der einzige Geschäftsführer an der Ausführung seiner Organstellung verhindert wird.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Aberufung eines Geschäftsführers
Es wird daher für unzulässig erachtet, die Entscheidung über die Kündigung des Anstellungsverhältnisses vor der Entscheidung über die Abberufung zu treffen. Der Beschluss über die Kündigung des Anstellungsverhältnisses darf daher frühestens gleichzeitig mit dem Beschluss über die Abberufung gefasst werden. Der Widerruf der Bestellung muss durch Widerrufserklärung gegenüber dem Geschäftsführer erklärt werden, die dem Geschäftsführer zugehen muss. Zur Erklärung des Widerrufs kann im Aufsichtsratsbeschluss z. Die Kündigung des Anstellungsverhältnisses muss durch gesonderte Kündigungserklärung gegenüber dem Geschäftsführer erklärt werden, welche dem Geschäftsführer ebenfalls zugehen muss. Die Kündigungserklärung liegt nicht bereits in der Erklärung über den Widerruf der Bestellung. Zur Bevollmächtigung und deren Nachweis gilt das zuvor Gesagte entsprechend. Wird die Beendigung der Zusammenarbeit mit einem Geschäftsführer in einer dem MitbestG unterfallenden GmbH angestrebt, sollten die besonderen Zuständigkeiten und Verfahrenserfordernisse streng beachtet werden.